Wenn es um die Wahl deiner Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, die festlegen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alle wichtigen Informationen zu diesem Thema
Es ist wichtig zu unterscheiden, ob du eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübst, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler empfiehlt es sich, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kann am besten mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Es geht dabei nicht um eine formelle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung gelten hohe Anforderungen.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, auch nicht, wenn die Arbeitskräfte, mit denen du zusammenarbeitest, ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit beziehen und nicht nur auf einen Teilbereich. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Arbeitsdurchführung, sondern auch die Organisation bestimmst. Außerdem trägst du die Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierbei ist es ratsam, sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB (Institut für Freie Berufe Nürnberg) zu wenden.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht dasselbe wie eine freie Mitarbeit und sollte daher nicht verwechselt werden.
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